|
Erstellung einer Patientenverfügung Nach geltendem Recht muss ein Patient in jede ärztliche oder pflegerische Maßnahme, die im Rahmen einer Behandlung durchgeführt wird, einwilligen. Diese Einwilligung setzt aber in jedem Fall eine eingehende ärztliche Aufklärung voraus, die den Patienten in die Lage versetzt, selbstbestimmt einer Maßnahme zuzustimmen oder diese abzulehnen. Damit ist die ärztliche Beratung Kernpunkt der Arzt-Patienten-Beziehung und Ausdruck des Vertrauensverhältnisses. Was geschieht aber, wenn ein Mensch durch eine schwere Krankheit, durch einen schweren Unfall oder durch den bereits begonnenen Sterbeprozess, in seiner Entscheidungsfähigkeit massiv eingeschränkt ist oder durch Bewußtseinsverlust seinen Willen nicht mehr kund tun kann? Wir helfen Ihnen gerne bei der Erstellung einer solchen Patientenverfügung und unterstützen das entsprechende Modellprojekt der Bezriksärztekammer Rheinhessen Sprechen Sie uns an. |
|||
Realisation Woerpel WebServices |
||||
© Praxis fü Innere und Allgemein Medizin / Diabetes Schwerpunktpraxis Dr. med. Wolfgang Hauth |